Durch Beschluss des AG Hamburg vom 18.02.2020 (67g IN 52/20) ist das Insolvenzantragsverfahren über das Verögen ders Malereibetriebes Matthias Resch angeordnet und Rechtsanwalt Andreas Romey zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.
Der Betrieb läuft unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters in vollumfänglich Umfang fort.