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Miet- und WEG-Recht

Wir beraten und vertreten Sie in verschiedenen Bereichen des Mietrechts. Dabei können wir auf
eine langjährige Erfahrung durch Vertretung von kleineren und mittelständischen
Hausverwaltungen, aber auch privaten Eigentümern und Vermietern sowie von Mietern
zurückgreifen. Uns ist es wichtig, mit unseren Mandanten auf Augenhöhe zu kommunizieren. Wir
unterstützen Sie Auseinandersetzungen entgegenzuwirken und zielorientierte Lösungen zu finden,
sei es durch außergerichtliche Regulierung oder vor Gericht.

Mietverhältnis

Wir beraten unsere Mandanten bei Fragen zum Mietverhältnis, von den vertraglichen Modalitäten
über mögliche Anpassungen während bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses. Wir erstellen
und verhandeln Mietverträge, sowohl für Wohnraum als auch Gewerbe, nach den aktuellsten
Vorgaben durch Gesetz und Rechtsprechung. Hierbei beachten wir Fragestellungen zur Art und
Höhe des Mietzinses, aber auch Themen wie Nutzungsmodalitäten, wie Untervermietung oder
Tierhaltung, aber Mängelbeseitigung durch Vornahme baulicher Maßnahmen, Instandhaltungs- und
Schönheitsreparaturen sowie Mietminderung und Schadensersatzansprüche.

Räumungsklagen und weitere gerichtliche Streitigkeiten

Wir vertreten Sie gerichtlich bei Räumungsklagen und anderen mietrechtlichen Prozessen – etwa
bei Zahlungsklagen – als Vermieter oder als Mieter. Wir begleiten Sie aber auch im Vorfeld sowie
nach Abschluss eines solchen Prozesses.

WEG-Recht

Neben dem Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, begleiten wir Sie auch bei
Auseinandersetzungen im Verhältnis zwischen mehreren Eigentümern und der Hausverwaltung und
der Durchsetzung Ihrer Interessen und zweckdienliche Lösungen zu finden. Wir vertreten Sie
sowohl im Vorfeld zu Eigentümerversammlungen als auch prozessual.