Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dabei greifen wir auf eine breite und langjährige Erfahrung bei der Vertretung von kleinen, mittelständischen und auch großen Unternehmen sowie von Arbeitnehmern und Führungskräften zurück. Kleine Probleme lösen, bevor sie zu großen werden ist das Ziel. Wir unterstützen Sie dabei, Konflikten in der Arbeitswelt vorzubeugen und Lösungen bei Auseinandersetzungen zu finden. Ob das Kündigungsschutzgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz anwendbar ist oder nicht: Wir wissen, worauf es ankommt. Mit uns haben Sie prozesserfahrene und verhandlungssichere Rechtsanwälte an Ihrer Seite.
Arbeitsverhältnis
Wir begleiten unsere Mandanten bei Fragen zum Arbeitsverhältnis - vom Einstellungsprozess über die Anstellungsmodalitäten und Vergütungsregelungen bis hin zum Austritt. Wir erstellen und verhandeln Arbeitsverträge und Geschäftsführer-Anstellungsverträge, die den neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung widerspiegeln. Gratifikationen, Bonussysteme und andere Vergütungsmodelle, leistungs- wie auch zeitbezogene Zulagen und Zuschläge, Urlaub, Mindestlohn, Teilzeitarbeit berücksichtigen wir ebenso wie sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen und Befristungsregelungen. Zu unseren Beratungsleistungen gehört es auch, tarifrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen zu lösen, auf das betriebliche Umfeld abgestimmte Konzepte zu finden oder Führungskräfte in einem Austrittsszenario zu vertreten.
Mitbestimmung
In innerbetrieblichen Verhandlungen zwischen Unternehmen und Betriebsrat setzen wir Ihre Interessen bestmöglich durch. Dazu gehört auch die Begleitung von strukturellen Veränderungsprozessen und Betriebsänderungen, für die das Betriebsverfassungsrecht meist einen Prozess der Mitbestimmung des Betriebsrats vorsieht. Unsere Erfahrungen helfen Ihnen bei der Aushandlung von Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich und Sozialplan.
Unsere Expertise hilft Ihnen im praktischen Umgang mit Unterrichtungspflichten gegenüber bzw. Unterrichtungsrechten von Arbeitnehmervertretungen in Deutschland, die sich aber auch auf grenzüberschreitende Sacherhalte erstrecken kann, zum Beispiel wenn ein Europäischer Betriebsrat vorhanden ist.
Kündigungsschutzklagen und andere Arbeitsrechtsstreitigkeiten
Wir vertreten Sie gerichtlich bei Kündigungsschutzprozessen und anderen arbeitsgerichtlichen Prozessen – zum Beispiel bei Vergütungsklagen - als Unternehmen oder als Arbeitnehmer. Wir beraten Sie aber auch im Vorfeld und nach Abschluss des Prozesses.
Beschäftigtendatenschutz
Der Beschäftigtendatenschutz hat durch die verstärkte Nutzung elektronischer Kommunikations- und Arbeitsmittel immer mehr an Bedeutung gewonnen. Hier unterstützen wir nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundversordnung (DSGVO) und des geänderten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Mai 2018 unsere Mandanten dabei, eine praxisgerechte Lösung für Fragen des Beschäftigtendatenschutzes zu finden.
Arbeitsrecht & Compliance
Die Anforderungen an die sogenannte Compliance eines Unternehmens sind umfangreich, selbst für kleine und mittlere Unternehmen, zum Beispiel bei Einsatz von Fremdpersonal oder der Zusammenarbeit mit Auftragnehmern. Wir helfen Ihnen, sich entsprechend diesen Anforderungen aufzustellen. Dazu gehört nicht allein der Aufbau einer angemessenen und praktikablen Compliance-Organisation. Meist ist darüber hinaus eine umfassende Überzeugungsarbeit unerlässlich. Auf die richtigen Compliance-Regeln und deren Kommunikation gegenüber der Belegschaft kommt es an, damit Compliance, das Handeln in Einklang mit den Vorschriften, tatsächlich praktiziert wird.
Fremdpersonaleinsatz
Beim Einsatz von Fremdpersonal gibt es unzählige Fallstricke, unabhängig von der Form (Arbeitnehmerüberlassung bzw. Leiharbeit, freie Mitarbeit etc.). Wir helfen Ihnen, Risiken abzufedern und im Einklang mit Recht und Gesetz bedarfsgerechte Lösungen zu finden.
Insolvenz
In arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Insolvenzen bündeln wir unsere insolvenzrechtliche und arbeitsrechtliche Expertise. Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei drohender Insolvenz. Die Besonderheiten des Insolvenzverfahrens, Fallstricke bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Insolvenzverwalter und besondere Kündigungsfristen oder Sozialpläne haben wir dabei stets im Blick.
Schulungen
Wir führen für unsere Mandanten Schulungen und Seminare durch. Adressaten können Management und Führungskräfte, Arbeitnehmervertretungsgremien, Fach- oder Personalabteilungen oder bestimmte Mitarbeitergruppen sein. Zu unserem Angebot gehören arbeitsrechtliche Grundlagen- und Vertiefungsveranstaltungen; auf Wunsch erstellen wir gerne ein auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenes Schulungskonzept.
Unsere Beratungsschwerpunkte
- Arbeitsverhältnis
- Arbeitskräfteabbau
- Mitbestimmung
- Kündigungsschutzklagen und andere Arbeitsrechtsstreitigkeiten
- Beschäftigtendatenschutz
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Betriebliche Altersversorgung
- Arbeitsrecht & Compliance
- Ermittlungen gegen Arbeitnehmer, Internal Investigations
- Fremdpersonaleinsatz
- Insolvenz
- Schulungen
- Vergütungssysteme