SG Mainz, Aktenzeichen:S 15 AL 101/14
Das SG Mainz hat entschieden, dass ein Arbeitsnehmer, der von seinem Arbeitgeber ein sittenwidrig niedriges Arbeitsentgelt erhalten hatte, nach der Insolvenz des Arbeitgebers Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Grundlage des tariflichen Lohnes verlangen kann.